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TTDSG

 

Es ist höchste Zeit, sich auf das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) einzustellen, das am 01.12.2021 in Kraft tratt. Für Webseitenbetreiber, Unternehmen und Agenturen bringt es deutlichere Regeln und einige Neuerungen mit sich. Besonders wichtig für Webseitenbetreiber: Cookies und Tracking-Dienste benötigen die ausdrückliche Einwilligung der Besucher.

Bereits 2019 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Cookies nur mit der aktiven Einwilligung des Besuchers gesetzt werden dürfen. Ein Anbieter wurde wegen einer vorangekreuzten Checkbox in einem Cookie-Banner abgemahnt. Im Jahr 2020 hat sich der Bundesgerichtshof dem Urteil angeschlossen und klargestellt, dass Webseitenbetreiber eine aktive Einwilligung benötigen, um Cookies zu setzen. Vorausgewählte Checkboxen und Cookie-Banner ohne Auswahlmöglichkeit sind nicht zulässig und gelten nicht als echte und ausdrückliche Einwilligung. Es ist daher dringend erforderlich, sich auf die neuen Regeln einzustellen und die Einwilligung der Besucher einzuholen.

Das TTDSG hat klare Vorgaben für Webseitenbetreiber erlassen, die nun gesetzlich festgeschrieben sind. Diese Regelungen gelten nicht nur für Webseiten, sondern auch für Smarthome-Anwendungen, E-Mail- und Messenger-Dienste. Es ist von höchster Wichtigkeit, dass Webseitenbetreiber diese Vorgaben einhalten, um die Privatsphäre und den Datenschutz ihrer Nutzer zu gewährleisten.

Die Vorgaben beinhalten unter anderem, dass Cookies und Tracking-Dienste erst nach Einwilligung des Nutzers aktiviert werden dürfen. Einwilligungen müssen aktiv gesetzt werden und das Cookie-Banner muss einen “Annehmen” und einen “Ablehnen”-Button enthalten, wobei der “Annehmen”-Button nicht hervorgehoben werden darf. Nutzer müssen umfassend über Zwecke, Anzahl und Anbieter der verwendeten Dienste informiert werden.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen: Technisch notwendige Cookies oder Cookies, die ausschließlich der Übertragung von Nachrichten über ein öffentliches Telekommunikationsnetz dienen, benötigen keine aktive Einwilligung. Diese Cookies sind beispielsweise für den Warenkorb oder Zahlungsprozesse notwendig.

Es ist von größter Bedeutung, dass Webseitenbetreiber diese Vorgaben ernst nehmen und umsetzen.

Es ist von höchster Wichtigkeit, dass Sie Borlabs Cookies verwenden, da es stets auf dem neuesten Stand ist und aus Deutschland stammt. Klicken Sie einfach auf den Link und Sie sind gut aufgestellt.

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