Willkommen bei Kubus-Concept, wir entwickeln seit über 18 Jahren ganzheitliche Konzepte.

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Es ist ein unumstößliches Muss für KRITIS-Betreiber, ihre Anlagen alle zwei Jahre auf die Umsetzung von Cyber Security Maßnahmen hin zu überprüfen. Diese Nachweisprüfungen gemäß §8a BSIG sind von entscheidender Bedeutung, um die Sicherheit und Integrität der KRITIS-Infrastruktur zu gewährleisten. Die Prüfungen basieren auf den strengen Vorgaben des BSI und werden von erfahrenen KRITIS-Prüfern durchgeführt. Es liegt in der Verantwortung der Betreiber, diese Prüfungen zu initiieren und sicherzustellen, dass alle erforderlichen Maßnahmen umgesetzt werden. Es darf kein Raum für Nachlässigkeit oder mangelnde Sorgfalt bei der Umsetzung von Cyber Security Maßnahmen in KRITIS-Anlagen bleiben.

Es ist von höchster Dringlichkeit, dass bei der Prüfung des IT-Sicherheitsbetreibers Mängel aufgedeckt werden. Diese müssen unverzüglich dem BSI gemeldet und vom Betreiber behoben werden. Um langfristig vorzubeugen, sollten Maßnahmen in einem umfassenden Sicherheitsprogramm ergriffen werden und Prüfungen in einem KRITIS-Prüfprogramm durchgeführt werden. Es geht hier um die Sicherheit unseres Landes und es darf keinerlei Kompromisse geben. Handelt jetzt, um die Integrität unserer IT-Infrastruktur zu gewährleisten!

Gemeinsam mit Ihnen,
steigern wir Ihre Produktivität, Transparenz und Sicherheit.

 

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