Das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 ist nun endlich in Kraft: Der Bundespräsident hat es unterzeichnet und es wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Der Bundesrat hat das dringend notwendige Gesetz am 7. Mai 2021 gebilligt, nachdem es bereits am 23. April 2021 vom Bundestag verabschiedet wurde. Mit diesem Gesetz erhält das BSI als Cyber-Sicherheitsbehörde des Bundes neue und kraftvolle Kompetenzen, die seine Arbeit im Bereich der IT-Sicherheit deutlich stärken werden. Jetzt ist es an der Zeit, sichere informationstechnische Systeme zu gewährleisten und unsere Gesellschaft vor Cyberangriffen zu schützen.
- Detektion und Abwehr
- Cyber-Sicherheit in den Mobilfunknetzen
- Verbraucherschutz
- Sicherheit für Unternehmen
- Nationale Behörde für Cybersicherheitszertifizierung
Für ausführliche Information finden Sie die direkt auf der BSI-Webseite